Die Kanzlei für Vermieter

Die Rechtsanwaltskanzlei Becker in München vertritt Vermieter bundesweit in den Fachgebieten Vermieterrecht, Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht, und Maklerrecht sowie Mietrecht im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.

Die Kanzlei ist auf die Vertretung privater und gewerblicher Mandanten, wie Vermieter und Wohnungs-/ Immobilieneigentümer, Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen, Grundbesitzunternehmen und Versicherungen spezialisiert.

Die Erstellung juristisch fundierter Mietverträge, die Formulierung rechtsgültiger Abmahnungen sowie das Verfassen von Kündigungsschreiben stellen für Vermieter eine essenzielle Grundlage für das erfolgreiche Betreiben rechtlicher Schritte dar. Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung in diesen Angelegenheiten, das Ausarbeiten von Mietverträgen sowie das Verfassen und die Abwicklung dieser Dokumente. Des Weiteren übernehmen wir die Vorbereitung und Durchführung von Mietvertragskündigungen, einschließlich der Vertretung vor Gericht, gegebenenfalls bis hin zur Einreichung einer Räumungsklage. Darüber hinaus stehen wir Ihnen als Rechtsbeistand bei der Durchführung von Prozessen um Zahlungs- und Schadensersatzansprüche zur Seite, um Ihnen rechtliche Entlastung zu gewährleisten.

Die für Vermieter wichtigsten Themen haben wir für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie sich durch die Themen, um nähere Informationen zu erhalten:

Es besteht manchmal der Eindruck, dass die Gesetze meist mieterfreundlich gestaltet seien. Wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie dennoch als Vermieter zu Ihrem Recht kommen.

Ihr Mieter hat Zahlungsrückstände, zahlt die Miete nicht pünktlich oder überhaupt nicht?
Für Vermieter führen wir Kündigungen und Räumungsklagen zum Beispiel aufgrund von Zahlungsverzug durch. Ferner gehören Zahlungsklagen der Vermieter wegen rückständiger Mieten und Betriebskosten zu den typischen Rechtsfällen. Die Kanzlei Becker ist auf Inkasso spezialisiert.

Wir führen für Sie Eigenbedarfskündigungen oder Räumungsklagen durch.

Ebenso gehören die Ausarbeitung, die Prüfung, der Abschluss und die Verlängerung von gewerblichen Mietverträgen zu unseren Schwerpunkten.

Als Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht verfügt Rechtsanwältin Becker ausserdem über besondere Kenntnisse zu den Themen Schönheitsreparaturklauseln, Nebenkostenabrechnungen und Mietminderungen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Mietminderung z.B. aufgrund von Feuchtigkeit, Schimmel oder sonstige Mängel in der Wohnung erfüllt sein?

In welcher Höhe darf mein Mieter mindern?

Oder mindert Ihr Mieter die Miete mit fadenscheinigen Ausreden? Es gibt Fälle, bei denen eine Minderung ausgeschlossen ist, z.B. weil der Mieter den Mangel von Anfang an kannte oder Ihnen, als Vermieter, den Mangel nicht unverzüglich anzeigte oder gar den Mangel selbst verursacht hat.

Wir prüfen für Sie daher eine Mietminderung des Mieters auf ihre Ursachen, sowie der Höhe nach.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte auch unseren Artikel „Mietminderungen“: Hier klicken.

Gemäß deutschem Mietrecht können Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen die Miete erhöhen. Die Hauptgründe für eine Mieterhöhung sind: Die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, im Rahmen einer Staffel- oder Indexmiete.

Es ist zu beachten, dass jede Mieterhöhung formalen Anforderungen entsprechen muss, insbesondere muss sie schriftlich erfolgen und bestimmte Informationen enthalten. Zudem muss der Mieter der Mieterhöhung zustimmen, entweder ausdrücklich oder stillschweigend durch fortgesetzte Mietzahlung nach Ablauf der Überlegungsfrist.

Viele unfachmännisch erstellte Mieterhöhungen erweisen sich in der Praxis als unwirksam. Da das Mietrecht komplex ist und fortlaufenden Änderungen unterliegt, wird empfohlen, spezifische Fälle durch einen Rechtsanwalt mit Expertise im Mietrecht prüfen zu lassen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bei Interesse empfehlen wir Ihnen unseren detailierten Artikel zum Thema: Mieterhöhungen: Hier Klicken.

Wo erhalte ich eine rechtliche Beratung bei einer Abmahnung eines Mieters?

Wie kann ich eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges oder Pflichtverletzungen, wie z.B. Störung des Hausfriedens gegen einen Mieter aussprechen?

Wann kann eine außerordentliche Kündigung überhaupt ausgesprochen werden? Wie kann ich gegen einen Mieter eine Räumungsklage führen?

Grundsätzlich müssen Sie vertragswidriges Verhalten eines Mieters nicht akzeptieren. Erteilen Sie eine Abmahnung, damit der Mieter sein vertragswidriges Verhalten in der Zukunft unterlässt. Für eine Unterlassungsklage bzw. Kündigung z. B. durch unbefugte Untervermietung, unerlaubte Haustierhaltung, erhebliche Gefährdung der Mietsache, Ruhestörung, ist eine vorherige Abmahnung zwingend vorgeschrieben. Das bedeutet: Ohne vorherige Abmahnung ist eine Unterlassungsklage bzw. Kündigung praktisch nicht möglich.

Lesen Sie bitte auch unsere weiterführenden Artikel zum Thema „Kündigungen“: Hier klicken.

Haben Sie Fragen zu einem bestehenden oder neu abzuschließenden Mietvertrag, wollen Sie sich einen Mietvertrag prüfen lassen?

Ist die Klausel zu Schönheitsreparaturen wirksam? Nicht selten entstehen bei bestehenden Mietverträgen unverbundene Nachträge, die weder nummeriert noch paginiert sind, sowie auf Grund von weiteren Abschlussmängeln im Nachhinein erhebliche Rechtsprobleme. Es besteht die Gefahr, dass ein vermeintlich auf mehrere Jahre fest vereinbarter Mietvertrag hierdurch zu einem einfachen, auf unbestimmte Zeit Mietvertrag wird, für den die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, werden kann. Dieser kann durch den Mieter jederzeit gekündigt werden, falls dies vorteilhaft ist.

Die Kanzlei Becker prüft Ihre bereits geschlossenen Verträge, und soweit notwendig auch deren Nachträge und Ergänzungen, auf Abschlussmängel. Sollten solche vorliegen, sollte angestrebt werden, diese Mängel nachträglich zu beheben. Mit Mietern sollten daher entsprechende Ergänzungsvereinbarungen abgeschlossen werden, durch die Erfordernisse erfüllt und bisherige Mängel geheilt werden. aus Erfahrung wissen wir, dass viele Mieter durchaus dazu bereit sind, wenn sie mit Fingerspitzengefühl angegangen werden.

Auf diese Weise lassen sich a posteriori Mängel in Ihren Mietverträgen heilen, die Sie ggf. später viel Geld kosten könnten. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Bei weiterem Interesse empfehlen wir Ihnen unsere Artikel zum Thema „Mietverträge“:

Auf Grund von Änderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im gewerblichen Mietrecht ist davon auszugehen, dass über 90% der Bestandsverträge bei Gewerbeimmobilien unwirksame Klauseln zur Überwälzung von Instandsetzungs- und Instandhaltungslasten sowie Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen auf den Mieter enthalten. Folge einer unwirksamen Klausel ist, dass anstelle der vertraglichen Regelung das Gesetz gilt, wonach dieser gesamte Aufwand alleine durch den Vermieter zu tragen ist.

Notwendig ist eine rechtliche Bestandsanalyse der Mietverträge, sowie Objektbegehungen, um das Kostenrisiko abschätzen zu können. Für Zwecke der internen Kalkulation der Immobilien sind Rückstellungen für die Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen zu bilden, sofern keine wirksame Verpflichtung des Mieters besteht.

Mit den Mietern ist Kontakt aufzunehmen, um Mietvertragsänderungen zur Einführung wirksamer Klauseln, wenn irgend möglich, zu vereinbaren. Die Erfahrung zeigt, dass dies meistens gelingt und zumindest die Mehrheit der Mieter durchaus bereit ist, eine wirksame, neue Verpflichtung einzugehen.

Das fachmännische Vorgehen unserer Kanzlei mit dem Ziel, nichtige Klauseln im Nachhinein zu heilen, kann Ihnen als Vermieter viel Geld sparen.

Welche Anforderungen werden an eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung gestellt?

Bis wann muss über Betriebskosten spätestens abgerechnet werden oder bis wann muss die Kaution spätestens zurück gezahlt werden?

Wie sollte bei einer Wohnungsübergabe vorgegangen werden?

Unsere Kanzlei hilft Ihnen bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Nebenkostenabrechnungen. Bitte kontaktieren Sie uns.

Das Wohnungseigentumsrecht ist sehr umfangreich: Ferner vertritt Sie die Kanzlei bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Teileigentum, Teilungserklärung, Entlastung des Verwalters, Sondernutzungsrechten, Nachbarschaftsrecht, Jahresabrechnung, Hausgeld, Wirtschaftsplan, Eigentümerversammlung, Beschlussfähigkeit, Stimmrecht, Mehrheitsbeschluss, Instandhaltung, Instandsetzung, zweckwidrige Nutzung, usw.

Im WEG-Recht kommt es nicht selten vor, dass wir die gerichtliche Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung durchsetzen müssen.

Bitte besuchen Sie unsere Rubrik „Wohnungseigentumsrecht“ um detaillierte Informationen zu erhalten: Hier klicken.

Wenn Sie einen Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht in München suchen, der sich auf die Vertretung von gewerblichen und privaten Vermietern, Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Projektentwicklern und Grundbesitzunternehmen spezialisiert hat, dann sind Sie bei der Rechtsanwaltskanzlei Becker richtig.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht suchen, dann sind Sie bei uns richtig. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter

Telefon (089) 638 56 328 und
E-mail anfrage@kanzleibecker.com

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Zum Immobilienrecht gehören zum Beispiel die Themenblöcke Immobilienkauf, -leasing, -franchising, Grundstücksfinanzierung und -bewertung,Projektentwicklungsrecht. Ferner umfasst das Immobilienrecht auch Maklerrecht, Architektenrecht, Bauträgerrecht. Grundpfandrechte machen überdies einen wichtigen Bereich des Immobilienrechts aus. Natürlich sind auch Gewerbliches Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht der Immobilie und Grundbuchrecht Grundbausteine des Immobilienrechts

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