Aufteilungsplan: welche Bedeutungen haben Architekteneintragungen
Aufteilungsplan
Findet sich in einem Aufteilungsplan ein Architekten Nutzungsvorschlag (hier: Cafe), kann dieser in der Regel nicht als Vereinbarung der Wohnungseigentümer zum Gebrauch nach § 15 Abs. II WEG („Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter“) verstanden werden. (BGH, Urteil vom 15.01.2010-V ZR 40/09).
Es handelt sich allenfalls um einen bloßen Nutzungsvorschlag, sodass der Wohnungseigentümer nicht an diese Nutzungseinschränkung gemäß Plan gebunden ist. Ausnahmen sind nur denkbar, wenn es diesbezüglich in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung Hinweise gibt, die eine Nutzung nur nach dem im Plan genannten Nutzungsvorschlag des Architekten erlaubt ist.
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