privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die Rechtsbezieheungen aller Beteiligten bei der Planung und Durchführung eines Bauwerks (Bauherr und z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen, Handwerker).

Kurzum: Das private Baurecht regelt die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und denjenigen, die die Bauleistungen zu erbringen haben.

Rechtliche Themen, die innerhalb des privaten Baurechts zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, sind zum Beispiel:

  • Bauschaden und Arglist
  • Mängelanspruch (Beweislast von Mängeln, Durchsetzung von Mängelansprüchen, Nachbesserung, Minderung, etc.)
  • Fertigstellungstermin
  • Abnahme des Bauwerks / Verweigerung der Bauabnahme
  • Abschluss und Wirksamkeit eines Bauvertrages
  • Gewährleistungsfristen
  • Sicherungspflichten des Bauträgers
  • Sicherungspflichten des Baubetreuers
  • Architektenrecht / HOAI
  • Wegerecht
  • Bäume auf dem Grundstück
  • Grunddienstbarkeiten
  • Baulasten

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