Gewerberaummiete

Die Rechtsanwaltskanzlei Becker ist auf Gewerbliches Mietrecht spezialisiert

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst einerseits die Vertragsgestaltung und -verhandlung von Gewerberaummietverträgen und andererseits die gerichtliche Vertretung von Mietern oder Vermietern. Darüber hinaus erstellt Rechtsanwältin Constanze Becker in Ihrer Eigenschaft als Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Rechtsgutachten zu gewerbemietrechtlichen Spezialproblemen (Fachanwalt für gewerbliches Mietrecht).

Eine Besonderheit des deutschen Mietrechts ist es, zwischen einer Nutzung zu gewerblichen Zwecken und einer Nutzung des Mietobjekts zu Wohnzwecken zu differenzieren.

Das gewerbliche Mietrecht befaßt sich mit Mietverträgen über Mietsachen, die zu geschäftlichen Zwecken ver- und gemietet werden. Hierzu gehören nicht abschließend Büroräume, Ladenlokale, Geschäftsräume, Praxisräume, Arztpraxen, Lagerhallen, Fabrikhallen, Gaststätten, Werkstätten und auch Garagen. Sogar Wand- oder Dachfächen, die zur Werbung und Reklame gebraucht werden, zählen hierzu.

Verträge im komplizierten Gewerberaummietrecht erfordern eine eingehende vorherige Prüfung durch einen versierten Fachanwalt für Gewerbemietrecht. Aus einem gewerblichen Mietvertrag können weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen erwachsen.

Wir beraten Sie in allen juristischen Belangen hierzu, damit später keine Schwierigkeiten entstehen oder falls bereits Auseinandersetzungen auftreten, vertreten wir Sie gerichtlich uns außergerichtlich, um die Probleme zu Ihren Gunsten zu lösen.

Rechtsprobleme in der Gewerberaummiete

Als Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf Rechtsberatung im Gewerberaummietrecht spezialisiert hat, werden wir in unserer Tätigkeit täglich mit rechtlichen Problemen konfrontiert. Als häufige Fragen sind daher zu nennen:

  • Prüfung eines gewerblichen Mietvertrages
  • Beendigung des gewerblichen Mietvertrages
  • Vorzeitiges Beendigung des Gewerberaummietvertrages
  • Unklarheiten bzgl. der Vertragslaufzeit
  • Zustandekommen des gewerblichen Mietvertrages
  • Nebenabreden
  • Vollmachtsklauseln
  • Betriebskosten im Gewerberaummietrecht
  • Mietzweckbestimmung
  • Formerfordernisse bei Abschluss des gewerblichen Mietvertrages
  • Ordentliches Kündigungsrecht
  • Einbauten
  • Außenwerbung (gewerbliches Mietrecht)
  • Bauliche Eignung für den vorgesehenen Zweck und behördlichen Auflagen / Genehmigungen
  • Grenzen der Miethöhe
  • Fälligkeit der Miete
  • Mietsicherheiten (Kaution)
  • Konkurrenzschutz/ Wettbewerbsverbote
  • Betriebspflicht im Gewerbemietrecht
  • Mehrheit von Vermietern
  • Nachhaftung von Gesellschaftern
  • Untermiete bei gewerblichen Mietverhältnissen
  • Gewerbliche Zwischenvermietung
  • Mieterhöhung/ Wertsicherung
  • Aufrechnungsverbot
  • Ausschluss oder Beschränkung der Mietminderung
  • Abtretung von Mietansprüchen
  • Klage im Urkundsverfahren
  • Zurückbehaltungsrecht des Mieters an der Mietsache
  • Herausgabeanspruch des Vermieters
  • Verbotene Eigenmacht
  • Einstweilige Verfügung
  • Abstellen von Strom und sonstigen Leistungen
  • Schadenersatzansprüche bzw. Schadenersatz im gewerblichen Mietrecht
  • usw.

Benötigen Sie Unterstützung im gewerblichen Mietrecht? Die Kanzlei Becker fungiert als Ihr Rechtsanwalt für gewerbliches Mietrecht in München und bundesweit.

Rechtsanwalt Mietrecht

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht suchen, dann sind Sie bei uns richtig. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter

Telefon (089) 638 56 328 und
E-mail anfrage@kanzleibecker.com

Oder nutzen Sie unsere Online-Schnellanfrage:

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Fachanwalt Wohnungseigentumsrecht

Anwaltskanzlei Mietrecht

Der Aufwand der Prüfung von Verträgen ist in der Wohnraum- und Gewerberaummiete verschieden. Denn im Gewerbemietrecht werden Räume nicht zu Wohn-, sondern zu geschäftlichen Zwecken vermietet. Daher ist auch der Mietvertrag von freiberuflich Tätigen (Handwerker, Arzt, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater, Künstler, Unternehmensberater. Journaliste etc.), von Ateliers, Galerien, Vereinen oder die Vermietung von Hotelzimmern ein gewerbliches Mietverhältnis.

Auch im Gewerberecht führen wir die Prüfung notarieller Kaufverträge für Sie durch.

Wer kann einen Fachanwalt für Immobilienrecht empfehlen?

Rechtsanwalt Immobilienrecht

Mieterhöhung Anwalt

Welche Formalien gelten bei einer Mieterhöhung?

Rechtsanwalt Räumungsklage München

Vermieterverein, Haus und Grund

Bei Gewerberaummiete ist u.a. die Klausel, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache regelt, ein zentraler Punkt.

vertragsmäßiger Gebrauch

Sollten sich bei Ihnen im Laufe der Zeit Betriebsänderungen ergeben, so könnte dies zu Kollisionen mit dem Gewerbemietvertrag führen und Ihre abgeänderter Betrieb und Ihre Wünsche mit dem im Vertrag zu Problemen führen.

Sorgsam ist daher, die Art des Betriebs im Mietvertrag genau zu definieren und strategisch mögliche Sortimentserweiterungen, weitere Geschäftsfelder und Zwecke zu erfassen.

Schlimmstenfalls kann nach einer Vertragsverletzung sogar eine fristlose Kündigung drohen.

Kanzlei Immobilienrecht

Wie kann ich eine Mieterhöhung über den Mietspiegel begründen?

Was ist eine Überlegungsfrist bei einer Mieterhöhung?

Anders als bei Mietverträgen zu nichtgewerblichen Objekten, gelten für das Gewerbemietrecht nur die allgemeinen Regelungen Mietrecht und über dies spezielle Vorschriften zu Kündigungen bei Mietverträgen mit unbestimmter Laufzeit. Ein besonders wichtiger Themenblock im Bereich des Gewerbemietrechts ist die Schriftform, die unbedingt einzuhalten ist. Hierzu sind in der Vergangenheit zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes ergangen, die sehr komplex sind und für den juristischen Laien kaum noch verständlich sind. Ein besonderer Fokus ist auf die Gestaltung des Gewerbemietvertrages zu setzen. Alle wichtigen Vertragsinhalte müssen aufgenommen werden. Ein späteres Hinzufügen oder Weglassen von Vereinbarung kaum noch möglich. Sollten dennoch Änderungen des Vertrages notwendig sein, so ist hier die Schriftform zwingend notwendig.

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Rechtsanwaltskanzlei Constanze Becker, Brienner Str. 25, 80333 München, Telefon: (089) 63856328

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