Rechtsanwaltsgebühren

Kostentransparenz ist ein ganz wichtiger Punkt, denn jeder Mandant sollte vor Beauftragung wissen, welche Kosten durch unsere Anwaltstätigkeiten entstehen. 

Da die Regelungen komplex sind, können Sie die Kosten gerne vorab bei uns erfragen. Diese Vorabinformation erhalten Sie selbstverständlich kostenlos …

Die Erstberatung

Eine Erstberatung dient der ersten rechtlichen Einschätzung Ihres Anliegens sowie der Beurteilung der weiteren Vorgehensweise und der Erfolgsaussichten. Sie kann kann als persönliches Gespräch, als Telefongespräch oder in der Beantwortung einer E-Mail-Anfrage bestehen. Die Erstberatung umfasst lediglich eine „Einstiegsberatung“ als pauschale, überschlägige Beratung. Die Vergütung für eine Erstberatung bei Verbrauchern nicht zwingend gesetzlich festgelegt, sondern grundsätzlich Vereinbarungssache. Erfolgt keine separate Vergütungsvereinbarung, richtet sich die Vergütung grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG.

Weitergehende Tätigkeit (Hauptmandat)

Unsere Vergütung richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG, sofern keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird.

Je nach Art und Umfang der Angelegenheit kann es sinnvoll oder erforderlich sein, anstelle der gesetzlichen Gebühren beispielsweise ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Über die jeweilige Abrechnungsform werden Sie selbstverständlich vor Mandatsübernahme informiert. In geeigneten Fällen kann die Kanzlei einen angemessenen Vorschuss auf die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen verlangen.

Kostenerstattung durch Dritte

Unter bestimmten Voraussetzungen können Anwaltskosten ganz oder teilweise von Dritten übernommen werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein:

  • bei einem Obsiegen in einem gerichtlichen Verfahren, wenn die unterlegene Partei nach den gesetzlichen Vorschriften zur Kostenerstattung verpflichtet ist,
  • bei bestehendem Rechtsschutzversicherungsschutz, soweit der konkrete Versicherungsvertrag eine Kostendeckung vorsieht, oder
  • bei staatlicher Unterstützung in Form von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.

Rechtsschutzversicherung

Bitte beachten Sie, dass Rechtsschutzversicherungen regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG übernehmen. Vergütungsvereinbarungen, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgehen, werden von Versicherungen häufig nicht oder nur teilweise erstattet. Gerne unterstützen wir Sie auf Wunsch bei der Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie sich aber um gar nichts kümmern wollen, und möchten, dass unsere Kanzlei die gesamte Korrespondenz auch mit Ihrer Rechtschutzversicherung übernimmt, dann erteilen Sie bitte einen separaten Auftrag. Dadurch entstehen weitere Kosten, die noch nicht in den Gebühren des Hauptauftrages berücksichtigt sind.

 

Weitere allgemeine Informationen zur anwaltlichen Vergütung finden Sie beispielsweise beim Bundesministerium der Justiz sowie in den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Weitere Informationen finden Sie im Internet zum Beispiel unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de oder www.rvgo.de. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere rechtlichen Hinweise und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Rechtsanwalt Mietrecht

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht suchen, dann sind Sie bei uns richtig. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter

Telefon (089) 638 56 328 und
E-mail anfrage@kanzleibecker.com

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