Mietrecht
Ihre Experten für Mietrecht bei der Rechtsanwaltskanzlei Becker
Die Fachbereiche Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht gehören zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei Becker. Wir beraten und unterstützen Sie in allen Angelegenheiten, die das Mietrecht bzw. Mietverträge von Wohn- oder Geschäftsräumen betreffen.
Unsere Kanzlei vertritt sowohl Mieter, als auch Vermieter zu typischen Rechtsgebieten und juristischen Fragestellungen im Mietrecht. Da wir beide Seiten kennen, sind wir in der Lage, einen ergebnisorientierten Beitrag zur Klärung rechtlicher Streitigkeiten zu leisten und Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen und Ihrer Ansprüche zu unterstützen.
Rechtsbeistand im privaten und gewerblichen Mietrecht
Bei einem Wohnraummietvertrag handelt es sich um einen Vertrag für Wohnzwecke, während der Gewerbemietvertrag Geschäftsräume wie Läden, Lokale, Büros, Lagerhallen oder Werkstätten umfasst. Für Wohnraummietverhältnisse gelten spezielle gesetzliche Schutzbestimmungen, die im Gewerbemietrecht teils nicht zutreffen. Deshalb ist die Vertragsgestaltung bei gewerblichen Mieten flexibler. Dennoch gibt es Überschneidungen zwischen Gewerbe- und Wohnraummietverträgen, weshalb eine präzise Bewertung des jeweiligen Vertrags wichtig ist. Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt.
Für Vermieter (und Hausverwaltungen)
- Wir unterstützen Sie bei der Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen und wir beraten Sie bei der Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen
- Wir führen Mieterhöhungen für Vermieter durch.
- Wir helfen bei der Abwehr von Mietminderungen.
- Wir unterstützen Sie bei Rechtsstreitigkeiten zum Thema „Mietpreisbremse„
- Vermieter unterstützen wir bei der Durchsetzung und Einziehung ausstehender Mietzahlungen (gerichtlich und außergerichtlich)
- Wir informieren Sie zu Kündigungsgründen und führen Kündigungen nach den formellen Anforderungen für Sie als Vermieter durch. Bei Kündigungen unterscheidet man nach einer fristlosen Kündigung oder einer ordentlichen Kündigung
- Wir stehen Ihnen bei einer Kündigung aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung rechtlich bei, um sicherzustellen, dass die Kündigung die formellen Anforderungen erfüllt
- Wir unterstützen Vermieter bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Eigenbedarf und führen eine Eigenbedarfsklage. Die Leistungen eines Rechtsanwalts für Vermieter im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Eigenbedarf umfassen eine Reihe spezifischer und wesentlicher Aufgaben, wie die Beratung über Voraussetzungen des Eigenbedarfs, die Formulierung der Kündigung wegen Eigenbedarfs (Kündigung enthält alle erforderlichen Angaben und entspricht den gesetzlichen Anforderungen), Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Mieter, Vertretung bei Widerspruch des Mieters, Prüfung und Reaktion auf Sozialklauseln und die Prozessführung.)
- Für Vermieter führen wir Räumungsklagen durch. Hierzu stehen wir Ihnen in allen Phasen der Räumungsklage zur Verfügung: von der Beratung zum Räumungsanspruch über die Vorbereitung und Einreichung der Klage und die Vertretung im gerichtlichen Verfahren bis hin zur Durchsetzung des Räumungstitels und der Untertstützung bei Vollstreckungsmaßnahmen.
- Wir betreuen den Abschluss einer Mietaufhebungsvereinbarung
- Wir beraten Sie zu Spezialproblemen im gewerblichen Mietrecht
- Wir kümmern uns als Ihre Rechtsanwälte, wenn Sie gegen eine (unberechtigte) Untervermietung vorgehen möchten
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Zu unseren anwaltlichen Aufgaben zählen auch die Erstellung und Überprüfung von Kautionsabrechnungen. Dies ist ein wesentlicher Teil der Beendigung eines Mietverhältnisses, bei dem es darum geht, die von den Mietern hinterlegte Kaution korrekt abzurechnen und etwaige Ansprüche des Vermieters geltend zu machen.
- Im Bereich der Sicherheitsverwertungen geht es um die Durchsetzung von Vermieterrechten, insbesondere wenn es um die Verwertung hinterlegter Sicherheiten wie Kautionen oder Bürgschaften geht. Dies kann erforderlich sein, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
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Ein weiterer wichtiger Bereich unserer Tätigkeit ist die Prozessführung im Mietrecht. Hierbei vertritt der Anwalt seine Mandanten vor Gericht in mietrechtlichen Streitigkeiten. Die Prozessführung erfordert nicht nur fundiertes juristisches Wissen, sondern auch strategisches Geschick und Erfahrung.
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Abmahnungen spielen ebenfalls eine zentrale Rolle im Tätigkeitsfeld des Mietrechtsanwalts. Sie dienen als vorgerichtliches Mittel, um Verstöße gegen mietvertragliche Pflichten zu ahnden und zukünftige Verstöße zu verhindern. Häufig beziehen sich Abmahnungen auf vertragswidriges Verhalten wie Lärmbelästigung oder die unerlaubte Untervermietung.
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Mängel bzw. Mängelbeseitigung sind ein häufiger Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern. Der Anwalt muss hier oft zwischen den Parteien vermitteln, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, oder im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Interessen seines Mandanten vertreten.
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Zuletzt gehören auch Rechtsprobleme bei Renovierungen oder Schönheitsreparaturen zum Aufgabengebiet eines Mietrechtsanwalts. Hierbei geht es um Fragen, wer für die Durchführung von Renovierungsarbeiten verantwortlich ist, in welchem Umfang Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen und wer die Kosten dafür zu tragen hat. Diese Themen können sowohl während als auch am Ende eines Mietverhältnisses relevant werden.
- Als Mietrechtsanwälte vertreten wir Sie auch zu Straftatbeständen wie zum Beispiel Mietwucher, Hausfriedensbruch, Einmietbetrug, oder vorgetäuschter Eigenbedarf (Betrug).
Für Mieter
- Beratung zu Ihrem Mietvertrag: Wir überprüfen Ihren Mietvertrag auf rechtliche Korrektheit und klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Sollten Vertragsklauseln rechtswidrig sein, beraten wir Sie zu den Möglichkeiten, diese anzufechten.
- Unterstützung bei Kündigungsschutz: Im Falle einer Kündigung durch Ihren Vermieter prüfen wir die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung. Sollte die Kündigung ungerechtfertigt sein, vertreten wir Sie und machen Ihren Kündigungsschutz geltend. Dies tun wir bei einer fristlosen Kündigung, bei einer ordentlichen Kündigung und bei Eigenbedarf (Eigenbedarfsklagen) oder bei Kündigung aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung. Und natürlich verteidigen wir Mieter gegen eine Räumungsklage.
- Vertretung bei Mängeln der Mietsache: Sollten Sie Mängel in Ihrer Wohnung feststellen, unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung dieser gegenüber Ihrem Vermieter. Wir beraten Sie hinsichtlich einer möglichen Mietminderung und vertreten Sie, falls es zu Streitigkeiten über die Mängelbeseitigung kommt. Hierzu gehört auch die Durchsetzung einer Mietminderung.
- Abwehr unberechtigter Forderungen: Wir überprüfen für Sie Nebenkostenabrechnungen und andere vom Vermieter erhobene Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit und unterstützen Sie dabei, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
- Vertretung bei Konflikten mit Ihrem Vermieter: Wir stehen Ihnen als Vermittler in Konfliktsituationen zur Seite und vertreten Ihre Interessen gegenüber Ihrem Vermieter – sei es in außergerichtlichen Verhandlungen oder im gerichtlichen Verfahren.
- Beratung bei der Beendigung Ihres Mietverhältnisses: Wir unterstützen Sie bei der korrekten Durchführung der Kündigung Ihres Mietverhältnisses und beraten Sie in Fragen der Rückgabe der Mietsache sowie Ihrer Kaution bzw Kautionsabrechnung. Hierzu gehören auch Rechtsprobleme bei Renovierungen oder Schönheitsreparaturen.
- Unterstützung bei Mieterhöhungen: Sollten Sie mit einer Mieterhöhung konfrontiert werden, überprüfen wir deren Zulässigkeit und unterstützen Sie gegebenenfalls bei der Abwehr einer unrechtmäßigen Erhöhung.
- Beratung bei Renovierungen und Modernisierungen: Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten bezüglich Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Mietzuschläge oder Duldungspflichten.
- Wir unterstützen Sie bei Rechtsstreitigkeiten zum Thema „Mietpreisbremse„
- Wir helfen Mietern bei Abschluss einer Mietaufhebungsvereinbarung
- Wir helfen Ihnen bei Spezialproblemen im gewerblichen Mietrecht
- Ein weiterer Themenkomplex im Mietrecht ist eine umfassende rechtliche Unterstützung im Bereich der Untervermietung. Hierzu gehört die Prüfung der Zulässigkeit einer Untervermietung, Unterstützung bei der Einholung der Erlaubnis, Ausarbeitung eines Untermietvertrags, Beratung bei Beendigung des Untermietverhältnisses und die Vertretung bei Konflikten mit Ihrem Vermieter oder Untermieter.
- Betriebskostenabrechnungen sind ein häufiges Streitthema im Mietrecht. Zu unseren Tätigkeiten gehören nicht nur die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung, sondern auch die Unterstützung bei Einwendungen gegen die Abrechnung und die Verhandlung mit der Vermieterseite. Sollte eine gerichtliche Klärung Ihrer Ansprüche erforderlich sein, vertreten wir Sie vor Gericht.
- Als Ihre Rechtsanwälte im Mietrecht bieten wir juristische Dienstleistungen im Zusammenhang mit Abmahnungen, die Sie als Mieter erhalten haben. Eine Abmahnung im Mietrecht ist ein ernstzunehmender Vorgang, der adäquat und zeitnah behandelt werden muss, um weitergehende rechtliche Konsequenzen auszuschließen. Wir können die von Ihnen erhaltene Abmahnung gründlich überprüfen und Sie hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten beraten, um sicherzustellen, dass diese rechtlich korrekt und begründet ist. Wir bieten die rechtliche Vertretung in möglichen gerichtlichen Verfahren, um Ihre Interessen als Mieter effektiv zu schützen und zukünftige Abmahnungen zu vermeiden.
- Des weiteren sind das Maklerrecht und Maklerverträge und Maklerprovisionen ein Untersegment des Mietrechts, auf das wir spezialisiert sind.
- Als Mieter unsterstützen und beraten wir Sie auch Straftatbestände wie zum Beispiel Mietwucher, Hausfriedensbruch, Einmietbetrug, oder vorgetäuschtem Eigenbedarf (Betrug).

Rechtsanwältin Constanze Becker ist auch Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in München. Sollten Sie einen qualifizierten Anwalt für Mietrecht in München suchen, kontaktieren Sie uns bitte.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wenn Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht suchen, dann sind Sie bei uns richtig. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter
Telefon (089) 638 56 328 und
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Rechtsanwalt Wohnungseigentümerversammlung
Wir raten Vermietern gerade „alte“ Mietverträge prüfen lassen und gegebenenfalls anzupassen. Mieter sollten sich bei langlaufenden Verträgen informieren, ob die entsprechenden Vertragsklauseln noch mit der herrschenden Rechtsprechung vereinbar sind. Oftmals sind klauseln unwirksam. Die Rechtsfolge einer nichtigen Schönheitsreparaturklausel kann zum Beispiel dazu führen, dass keine Schönheitsreparaturen vom Mieter durchzuführen sind.
Rechtsanwalt Modernisierungsmaßnahmen
Rechtsanwaltskanzlei Constanze Becker, Brienner Str. 25, 80333 München, Telefon: (089) 63856328
Im Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter zur Überlassung der vermieteten Sache und Erhaltung der Sache während der Mietzeit. Der Mieter verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung des Mietzinses.
Rechtsanwalt Räumungsklage München
Was ist bei der Rückgabe der Mietsache zu beachten?
Wer trägt die Kosten für Schönheitsreperaturen?
Vermieterverein, Anwaltskanzlei München Mietrecht
Zu unseren anwaltlichen Tätigkeit gehört auch die Prüfung von Kaufverträgen (Immobilie, Notar).
Rechtsanwaltskanzlei Maklerrecht
Zahlreiche Rechtsfragen werden im Mietvertrag in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Aber auch wenn diese im Mietvertrag drin stehen, müssen diese nicht Gültigkeit haben, sondern manche Vereinbarung können auch per Gesetz nichtig sein.
Mieter müssen nicht renovieren, wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag nichtig oder keine vorhanden ist.
Wann, wie oft und in welchem Umfang kann ich die Miete erhöhen?
Der Mieter sieht sich bei Zeiten mit folgenden Fragen konfrontiert:
Mein Vermieter hat mir die Miete erhöht. Ist sein Mietzinserhöhungsverlangen gerechtfertigt und kann er diese höhere Miete verlangen? Ab wann?
Ist eine Kündigung zu Recht ausgesprochen worden? Wurde die Kündigungsfrist beachtet?
Fachanwalt Wohnungseigentumsrecht
Entmietung Fachanwältin Mietrecht
Rechtsanwalt Vermieter Hauseigentümer
Rechtsanwalt München Mietrecht
Ein vorzeitiges Rauskommen aus einem Mietvertrag ist in der Regel nur dann möglich, wenn der Vermieter dem zusstimmt – sonst gilt die dreimonatige gesetzliche Kündigungsfrist. Auch wenn man Nachmieter vorschlägt, muss der Vermieter nicht darauf eingehen.
Anwaltskanzlei München Mietrecht