Rechtsanwaltskanzlei Becker

privates Nachbarrecht

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Das private Nachbarrecht wird durch das BGB und das Nachbarschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

 

 

Im BGB werden nicht abschließend die Normierung von Schutzvorschriften und Duldungspflichten hinsichtlich der Zuführung von Gasen, Dämpfen und Lärm, der Errichtung von Bauten über die Grundstücksgrenze hinaus und dem Zugang von Grundstücken festgelegt. Das Nachbarschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes ergänzt das BGB und bestimmt zum Beispiel den Mindestabstand eines Gebäudes zu einem benachbarten Gebäude oder wann oder ob der Nachbar die Einfriedung eines Grundstücks verlangen kann.

 

 

Rechtliche Themen, die innerhalb des privaten Nachbarechts zu juristischen Auseinandersetzungen führen können, sind zum Beispiel:

  • Grenzabstände für Gebäude
  • Einfriedungen
  • Grenzabstände für Pflanzen
  • Vorgaben für die Nachbarwand/ Grenzwand
  • Fenster- und Lichtrecht
  • Hammerschlags- und Leiterrecht
  • Eigentum an Bäumen und Sträuchern
  • Gefährliche Bäume
  • Betreten des Nachbargrundstücks
  • das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis
  • Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch
  • Geräusch- oder Geruchsimmissionen

 

Die Kanzlei Becker sieht ihre Sachkunde aufgrund des Tätigkeitsfokus rund um die Immobilie auch im Bereich des privaten Nachbarrechts. Sollten Sie rechtliche Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns bitte: Zur Schnellanfrage pfeil

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