Was können Sie als Vermieter tun, wenn Ihr Mieter nach Auszug die Schlüssel nicht zurückgibt?

Das Mietverhältnis ist beendet. Dennoch gibt Ihr Mieter die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück und behält die Schlüssel ein. Für Sie stellt sich dann die Frage, wie Sie in dieser Situation wieder in den Besitz Ihrer Wohnung kommen.

Hier haben Sie als Vermieter grundsätzlich Anspruch auf Nutzungsentschädigung für den Zeitraum der Vorenthaltung und auf eine ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung und sämtlicher Schlüssel.

Nur wenn Ihr Mieter die Wohnung eindeutig und unverkennbar verlassen und den Besitz an ihr endgültig aufgegeben hat, dürfen Sie die Wohnung in Besitz nehmen. In einem solchen Fall dürfen Sie die Wohnung theoretisch aufbrechen lassen und in Besitz nehmen. Aber auch hierbei können Probleme entstehen.

Im Zweifel beschreiten konsultieren Sie immer einen Rechtsanwalt und den Rechtsweg. Denn Sie könnten sich hier auch einer verbotenen Eigenmacht schuldig machen, die strafrechtlich verfolgt werden und Sie schadenersatzpflichtig werden lassen kann. Reagiert der ehemalige Mieter nicht, sollte zeitnah Klage auf Zahlung und/oder Räumung beim zuständigen Amtsgericht erhoben werden.Sobald Sie einen Titel in Form eines Räumungsurteils erwirkt haben, sollte ein Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Wohnung beauftragt werden.

Wir empfehlen also insoweit, rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Mietrecht oder einem auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen. Dies sollte möglichst sofort geschehen, um den Schaden für Sie als Vermieter möglichst gering zu halten.

Rechtsanwalt Mietrecht

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